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Nachlassplanung

Die Nachlassplanung zu Lebzeiten verfolgt verschiedene Ziele. Einerseits soll sichergestellt werden, dass der zukünftige Vermögensübergang auch wirklich so erfolgt, wie der Erblasser sich das vorstellt. Andererseits soll die Nachlassplanung unter den Erben vermeiden helfen. Wenn es um Geld geht, hört der Spass in der Regel auf; auch unter Familienmitgliedern, die sich vorher gut verstanden haben, kann Argwohn, Missgunst und Streit entstehen. Zuguterletzt kann die frühzeitige Nachlassplanung helfen, Steuern zu sparen.

Eine systematische Nachlassplanung lässt sich Schritt für Schritt aufbauen.

1. Ausgangslage

Zuerst gilt es, die Ausgangslage exakt zu ermitteln. Sämtliche Daten, die mit der Erbschaft im Zusammenhang stehen, werden erfasst. Dazu gehören der familiäre Hintergrund, der Güterstand und allfenfalls bereits früher erfolgte Planungsmassnahmen wie Ehe- und Erbvertrag, Testament usw. Eine Auflistung der Vermögenswerte erleichtert später die Bestimmung des Nachlasses. Und eine Liste über Schenkungen und Erbvorbezüge, und wie diese im Rahmen des Nachlasses zu behandeln sind, klärt auch diesen oft heiklen Punkt.


2. Güterrechtliche Auseinandersetzung

Der Tod löst auch eine allfällige Ehe auf. Daher muss, bevor geerbt werden kann, muss ermittelt werden, was bzw. wie viel überhaupt vererbt wird. die Auflösung der Ehe führt zu einer güterrechtlichen Auseinandersetzung. Das Resultat sind die Vermögensteile, die in den Nachlass gehören- Entscheidend für diese Frage ist, welcher Güterstand zwischen den Eheleuten gilt.


3. Rahmenbedingungen, Pflichtteile, Steuer

Nun geht es darum festzustellen, wer den Nachlass erben soll. Am besten spielt man durch, was passieren würde, wenn ohne irgendwelche zusätzlichen Massnahmen der Erbfall eintreten würde. Wer wären die gesetzlichen Erben? Wer wären die pflichtteilsgeschützten Erben und wie hoch wären deren Pflichtteile? Welche eingesetzten Erben kämen zum Zug? Würden Pflichtteile verletzt? Was wären die Steuerfolgen für die Erben? usw.


4. Definition der Erbverteilung

Das Ergebnis des vorherigen Schrittes wird nun den individuellen Wünschen den Erblassers gegenüber. Gibt es keine Abweichungen zwischen der gewünschten Erbverteilung und dem in Schritt 3 durchgespielten Erbfall, so sind auch keine weiteren Planungsmassnahmen notwendig. In den meisten Fällen kommt es jedoch zu Abweichungen. Beispielsweise ist der überlebende Ehegatte nicht optimal abgesichert. Oder das Testament verletzt Pflichtteile und wird damit anfechtbar. Oder ein gesetzlicher Erbe erhält mehr, als der Erblasser es wünscht, darfür ein anderer Erbe zuwenig. Oder die Formulierungen im Testament sind unklar und geben damit Interpretationsspielraum umd somit Potenzial für Konflikte. usw.

Sind die Ziele des Erblassers erst einmal klar formuliert, können auch entsprechende Planungsinstrumente vorgeschlagen werden. Mögliche Massnahmen sind: Schenkungen und Erbvorbezüge, Nutzniessungs- und Wohnrecht, Zuweisung des gesamten Vorschlages an den überlebenden Ehegatten, Wechsel des Güterstandes, Aufsetzen oder Ändern eines Testaments, Eheverträge und Erbverträge, Erbenverzicht, Abschluss von Lebensversicherungen, usw.


5. Testament und Verträge

Nun sind die festgelegten Massnahmen umzusetzen. Das bedeutet, dass Testamente formuliert und gegebenenfalls öffentliche beurkundet werden. Beabsichtigte Erbvorbezüge werden jetzt vorgenommen oder zumindest zeitlich geplant. Die Geschäftsnachfolge und alle damit zusammenhängenden Dinge werden in die Wege geleitet.


6. Willensvollstrecker

Wer sichergehen will, dass sein letzter Wille möglichst reibungslos umgesetzt wird, sollte einen Willensvollstrecker einsetzen. Besonders bei verzwickten familiären Verhältnissen - z.B. mehrere Ehen mit Nachkommen oder Adoptivkindern -, aber auch bei komplexen Vermögensverhältnissen lohnt sich der Einsatz eines Willensvollstreckers. Sinnvollerweise wird der Willensvollstrecker in die Nachlassplanung mit einbezogen, damit er noch auf die Ausgestaltung der Planungsinstrumente Einfluss nehmen und sich rechtzeitig auf die Situation einstellen kann.