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Willensvollstrecker
Der Erblasser kann eine oder mehrere Personen seines Vertrauens damit beauftragen, seinen Willen gegenüber den Erben und Dritten zu vertreten.
Der Willensvollstrecker garantiert Sicherheit und Neutralität. Er kann die Parteien über Rechte und Pflichten aufklären und ist um den Kontakt zu den Behörden bemüht. Im Idealfall ist der Willensvollstrecker vom Erblasser so gut informiert, dass er über den Nachlass Bescheid weiss. Das ermöglicht ihm, das Erbe sicherzustellen, offene Verbindlichkeiten zu erfüllen und unnötige Kosten zu vermeiden.
Die Aufgaben des Willensvollstreckers sind im Wesentlichen:
- Kontakt mit den Erben
- Kontakt mit den Behörden
- Kontakt mit Banken und Versicherungen
- Verwaltung der Erbschaft
- Bezahlen der Schulden des Erblassers
- Herausgabe von Sach- und Barvermächtnissen
- Sicherstellen, dass Anordnungen und Auflagen des Erblassers erfüllt werden
- Ausarbeitung des Erbeteilungsvertrages
- Erbteilung durchführen
- usw.
Die Tätigkeit des Erblassers ist entgeltlich und wird aus dem Nachlass bezahlt. Es ist eine angemessene Vergütung geschuldet.