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öffentliche Beurkundung

Als Rechtsanwälte mit Wohn- und Geschäftssitz im Kanton St.Gallen sind wir befugt - abgesehen von Grundstückgeschäften - öffentliche Beurkundungen vorzunehmen.


Der öffentlichen Beurkundung bedürfen z.B.:


Des weiteren können wir Unterschriften und Dokumente beglaubigen.