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öffentliche Beurkundung
Als Rechtsanwälte mit Wohn- und Geschäftssitz im Kanton St.Gallen sind wir befugt - abgesehen von Grundstückgeschäften - öffentliche Beurkundungen vorzunehmen.
Der öffentlichen Beurkundung bedürfen z.B.:
- Eheverträge
- Vermögensverträge
- Erbverträge
- öffentliche Testamente
- Gründung von Aktiengesellschaften, GmbH's usw.
- Statutenänderungen, Kapitalerhöhungen usw.
- Bürgschaften
Des weiteren können wir Unterschriften und Dokumente beglaubigen.